Allgemeine Geschäfts- und Mietbedingungen


1. Buchung/Mietvertrag

SFTouristik vermittelt und reserviert im Namen des Vermieters (Immobilieneigentümer) Ferienunterkünfte und veranlasst die Buchung. SFTouristik ist weder Vermieter noch Reiseveranstalter, sondern ausschließlich Vermittler des Mietvertrages. Beim Abschluss des Mietvertrages vertritt SFTouristik den Eigentümer. Bei einer Buchung kommt zwischen dem Buchenden und dem jeweiligen Vermieter ein verbindlicher Vertrag über das Buchungsobjekt zu den in der Buchung aufgeführten Buchungsbestimmungen zustande. Auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Kunden sind rechtsverbindlich.


2. Bezahlung

Die Anzahlung hat auf das im Vertrag angegebene Konto und Frist zu erfolgen. Bei kurzfristiger Buchungen (3 Tage vor geplanter Anreise) ist Barzahlung bei Anreise, nach Absprache mit dem Vermieter möglich. Geht die Zahlung nicht innerhalb der Frist ein, sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und Ihnen pauschalierte Rücktrittsgebühren gemäß Ziffer 3 dieses Vertrages zu berechnen. Die Restzahlung wird 4 Wochen vor Reisebeginn fällig. Beträgt der Zeitraum weniger als 30 Tage ist der komplette Reisepreis sofort fällig und zahlbar. Ohne vollständige Bezahlung besteht kein Anspruch auf Bezug des Objektes.


3. Reiserücktritt

Der Kunde ist bei Vorliegen wichtiger Gründe jederzeit zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Die Rücktrittserklärung hat schriftlich zu erfolgen. Für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Zugang bei der Vermittlung maßgeblich, wo Sie gebucht haben. Für getroffene Reisevorkehrungen und Aufwendungen wird eine Entschädigung in Rechnung gestellt. Die Höhe dieses Ersatzanspruches bestimmt sich durch die Nähe des Rücktrittzeitpunktes zum vereinbarten Reisebeginn und ist in folgenden Pauschalen gestaffelt.

Bis zum 66. Tag vor Reisebeginn können Sie kostenlos stornieren. Der Mieter zahlt in diesem Fall lediglich eine Bearbeitungsgebühr von 79,00€. Dieser wird Ihnen von der Rückerstattung abgerechnet oder bei noch nicht getätigter Zahlung in Rechnung gestellt.

  • Ab dem 65. Tag vor Reiseantritt sind  30% des Mietpreises.
  • Ab dem 45. Tag vor Reiseantritt sind  50% des Mietpreises.
  • Ab dem 35. Tag vor Reiseantritt sind  80% des Mietpreises.
  • Ab dem 30. Tag vor Reiseantritt sind 100% des Mietpreises.


Bei Nichtanreise, Nichtbezug der gebuchten Unterkunft bzw. Stornierung ab Reisebeginn wird die vollständige Mietsumme.

SFTouristik empfiehlt Ihnen eine Reiserücktrittsversicherung (RRV) abzuschließen. Die RRV sichert Sie im Schadensfall oder bei einer Stornierung aus wichtigem Grund, wie z.B. Arbeitslosigkeit, Krankheit, Tod oder Unfall, ab. Die RRV ist nicht im Reisepreis enthalten.


4. Umbuchung

Möchten Sie nach verbindlicher Buchung der Reise eine Änderung (Reisedatum, Reiseziel, Objekt) vornehmen, wird für die Umbuchung eine Gebühr von 79,00€ berechnet.


5. Rücktritt durch den Vermittler

5.1 Der Vermittler behält sich das Recht vor bei Einwänden die Buchung innerhalb von 24 Stunden zu stornieren. Wir können ohne Einhaltung einer Frist vom Reisevertrag zurücktreten, wenn die Durchführung der Reise durch unvorhersehbare Ereignisse, wie höhere Gewalt, geänderte Dispositionen der Eigentümer o.ä. Gründe nicht durchgeführt werden kann oder erheblich beeinträchtigt ist. In diesem Falle sind wir berechtigt, ein gleich- oder höherwertiges Ausweichangebot zur Verfügung zu stellen. Sollte dies nicht möglich sein, haben Sie Anspruch auf Rückerstattung des Mietpreises. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.


5.2 Der Vermittler kann den Vertrag nach Belegungsbeginn kündigen, wenn ein vertragswidriges Verhalten trotz Abmahnung (diese kann auch mündlich erfolgen) vorliegt, dass die unverzügliche Aufhebung des Vertrages rechtfertigt. Dies gilt insbesondere im Fall einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Beschädigung des Objekts oder des Inventars. Kündigt die Firma SFTouristik, so behält sie den Anspruch auf den Gesamtpreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Belegung des Objektes erlangt werden.


5.3 SFTouristik haftet nicht für die Folgen höherer Gewalt, die von den Eigentümern der Ferienobjekte oder von Lieferanten beeinflusst werden. Dazu gehören z.B. Anordnungen von Behörden, Kriege, Terroranschläge, Umweltkatastrophen, innere Unruhen, Flugzeugentführungen, Feuer, Überschwemmungen, Stromausfälle, Unfälle, Sturm, Streiks, Aussperrungen oder andere Arbeitskampfmaßnahmen etc.


6. Haftung

SFTouristik haftet nicht für Angaben, Auskünfte und Leistungen der Anbieter, ebenso nicht für Mängel der jeweiligen Unterkunft oder damit verbundener Leistungen. Bitte wenden Sie sich am Anreisetag an uns. Spätere Reklamationen können nicht mehr anerkannt werden. Falls ein Parkplatz Bestandteil des Mietvertrages ist, erfolgt die Nutzung auf eigene Gefahr, insbesondere in engen Parkhäusern oder sogenannten Doppelparkern. Der Gast verpflichtet sich, sich gegenüber Dritten und/oder öffentlich nicht zu diesen Mietobjekt zu äußern.


SFTouristik haftet nicht für die Folgen höherer Gewalt, von denen die Dienste der Firma SFTouristik, der Eigentümer der Ferienobjekte oder von Lieferanten beeinflusst werden. Dazu gehören z.B. Anordnungen von Behörden, Kriege, Terroranschläge, Umweltkatastrophen, innere Unruhen, Flugzeugentführungen, Feuer, Überschwemmungen, Stromausfälle, Unfälle, Sturm, Streiks, Aussperrungen oder andere Arbeitskampfmaßnahmen etc.


SFTouristik haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung durch eingebrachte Sachen des Feriengastes einschließlich PKW. Die Einbringung eigenen Eigentums in das Mietobjekt einschließlich der Einstellung des PKW auf dem Parkplatz sowie Unterstellplatz erfolgt auf eigene Gefahr des Feriengastes.


7. Pflichten des Gastes

Das Vertragsobjekt darf nur mit der im Vertrag angegebenen Personenzahl belegt werden. Abweichungen hiervon bedürfen einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung mit der Firma SFTouristik. Der Mieter verpflichtet sich das Mietobjekt pfleglich zu behandeln und nur mit der im Mietvertrag vereinbarten Personenanzahl zu nutzen. Verstößt der Mieter gegen die vereinbarte Maximalbelegung stimmt er einer doppelten Mietpreiszahlung entsprechend Gesamtpreis dieses Mietvertrages zu. Bei vom Mieter oder seinen Mitreisenden verursachten Schäden haftet der Verursacher. Die Hausordnung ist Bestandteil des Mietobjektes. Die überzähligen Personen haben das Mietobjekt auf Verlangen des Vermittlers unverzüglich zu verlassen. Dies gilt sinngemäß für Haustiere.


Bei Einzug überzeugt sich der Mieter vom ordnungsgemäßen Zustand des Mietobjektes, anderenfalls erkennt er Funktionsfähigkeit und Vollständigkeit der Einrichtung an.


Bei Abreise verpflichtet sich der Mieter das Objekt besenrein zu hinterlassen, sämtliches Geschirr zu spülen, dementsprechend einzuräumen, den Müll/Leergut zu entsorgen, die Bettwäsche abzuziehen und falls vorhanden den Grill/Kamin zu reinigen. Bei Missachtung kann eine Gebühr von 19,00 € pro genannte Tätigkeit erhoben.


8. An- und Abreise

Die vom Kunden gebuchten Unterkünfte stehen ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Schadenersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn die Bereitstellung des Ferienobjekts ausnahmsweise nicht bis 15.00 Uhr erfolgt. Sollten Sie schon vor 15.00 Uhr ankommen, kontaktieren uns.


Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich SFTouristik das Recht vor, kurzfristig bestellte Appartements, für die ein Anzahlungsbetrag nicht eingegangen ist, nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben.


Das gebuchte Objekt steht Ihnen bis 10.00 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag ist eine längere Nutzung nur nach Verfügbarkeit, vorheriger Verlängerungsbuchung oder Absprache möglich. Räumt der Mieter das Mietobjekt erst nach 10.00 Uhr, so gilt in jedem Fall eine Gebühr von 19,00 € je angefangene Stunde als vereinbart.


Bei Verlust der Appartementschlüssel, Chips oder Parkkarten sind die Gebühren für den Austausch und des Schlüsseldienstes in voller Höhe zu übernehmen. Wenn die Schlüssel am Abreisetag nicht in die vorgesehene Schlüsselbox gelegt werden, so ist eine Gebühr von 50,00€ fällig.


9. Rauchverbot in den Ferienobjekten

Es darf grundsätzlich nur in den ausgewiesenen Ferienobjekten geraucht werden. In den Ferienimmobilien, die als Nichtraucherwohnung ausgewiesen sind, gilt ein absolutes Rauchverbot. Sollten der Vermieter oder die SFTouristik als Vermittler einen Verstoß gegen das Rauchverbot bei Abreise in dem gebuchten Ferienobjekt feststellen, so erhält der Vermieter einen Anspruch auf einen Schadensersatz in Höhe von 500,00€ zum Ausgleich für gesonderte Reinigungsmaßnahmen (z.B. spezielle Textil- oder Polsterreinigung) und, sofern erforderlich, für eine malerseitige Instandsetzung.


10.Internetnutzung in Ferienobjekten

In ausgewiesenen Ferienobjekten steht dem Gast ein Internetzugang zur kostenfreien Nutzung zur Verfügung. SFTouristik weist darauf hin, dass der Feriengast keinen Anspruch auf diese Leistung hat. Der Eigentümer sowie der Vermittler übernehmen keine Verantwortung und Haftung für die vom Feriengast besuchten Internetseiten und deren Inhalte sowie daraus resultierende Downloads, Bestellungen oder sonstige Verpflichtungen. SFTouristik übernimmt keine Haftung für den vom Eigentümer bereitgestellten und vom Reisegast genutzten Internetzugang.


11. Kurtaxe

Kurtaxbeträge sind im Reisepreis nicht enthalten und ist gemäß Satzung der jeweiligen Gemeinde zu entrichten.


12. Rechtswirksamkeit

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.


13. Gerichtsstand

Amtsgericht Schwedt